Der Katzenbesitzer verpflichtet sich, seine Katze kastriert (bei Katern), ausreichend geimpft, entwurmt sowie mit einem wirksamen Flohschutz in die Pension zu übergeben. Der gültige Impfpass ist für die Dauer des Aufenthalts bei uns zu hinterlegen.
Die Katzenpension ist vor Aufnahme der Katze über besondere Fressgewohnheiten, bestehende oder frühere Erkrankungen, notwendige Medikamentengaben, Verhaltensauffälligkeiten sowie eventuelle Einschränkungen oder Behinderungen zu informieren.
Im Krankheitsfall oder bei gesundheitlichen Auffälligkeiten ist die Katzenpension berechtigt und verpflichtet, einen Tierarzt hinzuzuziehen. Die Auswahl des Tierarztes erfolgt durch die Pension, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Über die weitere Behandlung entscheidet der behandelnde Tierarzt. Die hierbei entstehenden Kosten, einschließlich Medikamente, trägt der Katzenbesitzer. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt über den Tierarzt.
Für Schäden, Erkrankungen oder den Verlust der Katze, die durch unvorhersehbare oder nicht beeinflussbare Umstände entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Die Kosten für den Pensionsaufenthalt sind bei Abgabe der Katze im Voraus zu begleichen.
